Oberstufe

 
 
Qualifikationsphase


 Absentenregelung

Das Merkblatt - Entschuldigungsverfahren beschreibt, wie bei längerfristig bekannten Verhinderungen (Vorstellungsgespräch, Musterung,…), bei Erkrankungen am Morgen oder während einer längeren Pause im Laufe des Tages bzw. bei Erkrankung während des Unterrichts verfahren werden muss. Das jeweils auszufüllende Formblatt „Krankheitsanzeige – Antrag auf Unterrichtsbefreiung“ steht zum Herunterladen bereit:

Merkblatt Entschuldigungsverfahren (Stand: 13.09.2011)

Krankheitsanzeige – Antrag auf Unterrichtsbefreiung (Stand: 13.09.2011)

 

Schulaufgabenpläne

Schulaufgabenplan 11/1   2011/12 (Stand: 12.09.2011)

Schulaufgabenplan 12/1   2011/12 (Stand: 12.09.2011)

 

Hinweis: Verbindlich sind ausschließlich die ausgeteilten Schulaufgabenpläne bzw. die am Informationsbrett für die Oberstufe aushängenden Schulaufgabenpläne. Änderungen werden durch den jeweiligen Kursleiter sowie durch Aushang am Informationsbrett für die Oberstufe bekannt gegeben.


Einbringung von Minderleistungen („Unterpunktung“)

Von einer Unterpunktung spricht man dann, wenn das Gesamtergebnis in einem Kurs in einem Ausbildungsabschnitt (sog. Halbjahresleistung) unter 5 Punkten liegt.

Von den im Laufe der Qualifikationsphase erbrachten Halbjahresleistungen müssen 40 nach ganz bestimmten Regeln (siehe Informationsbroschüre zur Oberstufe) in das Gesamtergebnis eingebracht werden. Eine Zulassung zur Abiturprüfung ist nur dann möglich, wenn höchstens 8 der 40 einzubringenden Halbjahresleistungen unter 5 Punkten liegen.

Zudem müssen durch die 40 Halbjahresleistungen aus der Qualifikationsphase insgesamt mindestens 200 Punkte (davon mindestens 100 Punkte im Bereich der Abiturprüfungsfächer, mindestens 48 Punkte aus Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache sowie mindestens 24 Punkte aus den beiden Seminaren) erreicht worden sein. Für den Bereich der Abiturprüfung gelten zusätzliche Regelungen, die der Informationsbroschüre zur Oberstufe zu entnehmen sind.