Oberstufe
Qualifikationsphase
Das Merkblatt - Entschuldigungsverfahren beschreibt, wie bei längerfristig bekannten Verhinderungen (Vorstellungsgespräch, Musterung,…), bei Erkrankungen am Morgen oder während einer längeren Pause im Laufe des Tages bzw. bei Erkrankung während des Unterrichts verfahren werden muss. Das jeweils auszufüllende Formblatt „Krankheitsanzeige – Antrag auf Unterrichtsbefreiung“ steht zum Herunterladen bereit:
Merkblatt Entschuldigungsverfahren (Stand: 13.09.2011)
Krankheitsanzeige – Antrag auf Unterrichtsbefreiung (Stand: 13.09.2011)
Schulaufgabenplan 11/1 2011/12 (Stand: 12.09.2011)
Schulaufgabenplan 12/1 2011/12 (Stand: 12.09.2011)
Hinweis: Verbindlich sind ausschließlich die ausgeteilten Schulaufgabenpläne bzw. die am Informationsbrett für die Oberstufe aushängenden Schulaufgabenpläne. Änderungen werden durch den jeweiligen Kursleiter sowie durch Aushang am Informationsbrett für die Oberstufe bekannt gegeben.
Einbringung von Minderleistungen („Unterpunktung“)
Von einer Unterpunktung spricht man dann, wenn das Gesamtergebnis in
einem Kurs in einem Ausbildungsabschnitt (sog. Halbjahresleistung) unter
5 Punkten liegt.
Von den im Laufe der Qualifikationsphase erbrachten Halbjahresleistungen
müssen 40 nach ganz bestimmten Regeln (siehe Informationsbroschüre zur
Oberstufe) in das Gesamtergebnis eingebracht werden. Eine Zulassung zur
Abiturprüfung ist nur dann möglich, wenn höchstens 8 der 40
einzubringenden Halbjahresleistungen unter 5 Punkten liegen.
Zudem müssen durch die 40 Halbjahresleistungen aus der
Qualifikationsphase insgesamt mindestens 200 Punkte (davon mindestens
100 Punkte im Bereich der Abiturprüfungsfächer, mindestens 48 Punkte aus
Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache sowie
mindestens 24 Punkte aus den beiden Seminaren) erreicht worden sein. Für
den Bereich der Abiturprüfung gelten zusätzliche Regelungen, die der
Informationsbroschüre zur Oberstufe zu entnehmen sind.